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Eier

Kükenschreddern weiterhin erlaubt

Unfassbar, aber wahr Donnerstag, 13.6.2019 ist ein schwarzer Tag. Zumindest wenn man ein männliches Küken ist. Oder ein Herz hat. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nämlich das sogenannte „Kükenschreddern“ weiterhin erlaubt (BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16). Zumindest bis auf Weiteres.

»Kükenschreddern, was ist das eigenlich?«

Für alle, die mit dem – meiner Meinung nach in seiner puren Existenz schon total kranken – Begriff nichts anfangen können eine kurze Erklärung:

In Betrieben, die Legehennen züchten, legen die Zuchthennen Eier. Diese aber natürlich nicht nach Geschlecht getrennt sondern sowohl Eier, aus denen weibliche Hühner, zukünftige Legehennen (gewünscht) schlüpfen als auch solche, aus denen männliche Küken schlüpfen, die natürlich auch im Erwachsenenalter keine Eier legen werden.

Daraus ergibt sich, dass diese Küken unerwünscht sind, denn sie gehören einer »Legerasse« an und sind als Fleischlieferant, zum Beispiel für Brathähnchen, nicht geeignet. Da wäre dem fleischverwöhnten Verbraucher die Brust zu klein, der Schenkel zu fasrig und insgesamt das Hähnchen mickrig. Was also tun mit einem Küken, aus dem ein Hahn wird, den keiner will?

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